Топик: Религия Германии
Название: Религия Германии Раздел: Топики по английскому языку Тип: топик | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Religion und Kirchen Religion und Denken gehören zusammen, denn sie haben denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem Verhältnis zum gesamten Sein und dessen geheimnisvoller letzter Einheit begreifen. Albert Schweizer, 1875-1965 Theologe, Arzt und Philosoph »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.« Diese Bestimmung des Grundgesetzes (Artikel 4) empfindet jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland als selbstverständliches Grundrecht. 1.Die Verteilung der Konfessionen . Etwa 85% der Bevölkerung bekennen sich zu einer der beiden christlichen Konfessionen, und zwar ziemlich genau je die Hälfte zur römisch-katholischen und zur evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit gehört anderen christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil überwiegt im Norden, der katholische im Süden der Bundesrepublik. Rheinland-Pfalz, das Saarland und Bayern sind mehrheitlich katholisch, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich stark, in den übrigen Bundesländern überwiegen die Evangelischen. 2.Historischer Hintergrund. Die heutige Verteilung der christlichen Konfessionen stammt aus dem Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die Wurzeln des besonderen deutschen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Nach jahrzehntelangen Kämpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555) der Grundsatz »cuius regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt: Der Landesherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen zu bestimmen. Der Westfälische Friede (1648) schränkte dieses Recht ein; fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kurfürst von Sachsen 1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kirche - die u. a. darin zum Ausdruck kam, daß die evangelischen Fürsten zugleich die obersten Bischöfe ihrer Länder waren - wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben. Sie begann sich erst im 19. Jahrhundert zu lockern. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 vollzog die Trennung von Staat und Kirche, ohne jedoch die historischen Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene Rechtslage besteht im wesentlichen noch heute, denn das Grundgesetz hat die betreffenden Bestimmungen der Weimarer Verfassung im Wortlaut übernommen. 3.Kirche und Staat . In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Staatskirche. Der Staat steht den Religionen und Weltanschauungen neutral gegenüber. Die Kirchen sind jedoch keine privaten Vereinigungen, sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften besonderer Art, die in einem partnerschaftlichen Verhältnis zum Staat stehen. Das Verhältnis der Kirchen zum Staat ist außer durch die Verfassung durch Konkordate und Verträge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber Bundesregierung und Parlament unterhalten sie Bevollmächtigte in Bonn. Die Vermögensrechte der Kirchen sind garantiert. Sie haben Anspruch auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser zahlt z. B. Zuschüsse zur Besoldung der Geistlichen und übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für bestimmte kirchliche Einrichtungen, z.B. Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen. Die Kirchen haben das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, die in der Regel von staatlichen Behörden gegen Erstattung der Erhebungskosten eingezogen werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt durch Erklärung vor einer staatlichen Behörde. Der geistliche Nachwuchs erhält seine Ausbildung größtenteils an den staatlichen Universitäten; die Kirchen haben einen verbrieften Einfluß auf die Besetzung der theologischen Lehrstühle. Diese weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor engen Bindungen an den Staat sind nicht unumstritten. Trotz gelegentlicher Kritik bedeutet jedoch schon allein die Tätigkeit der Kirchen bei der Unterhaltung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Beratung und Betreuung, Schulen und Ausbildungsstätten ein kaum ersetzbares karitatives und soziales Engagement, das aus dem öffentlichen Leben nicht mehr wegzudenken ist. 4.Die evangelische Kirche. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17 weitgehend selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. Die Grenzen der Kirchengebiete überschneiden sich zum Teil mit denen der Bundesländer. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist die Synode, oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am Sitz der Bundesregierung ist die EKD durch einen Bevollmächtigten vertreten. Von den 17 Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braunschweig, Hannover, die Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Württemberg; 2 reformiert: Lippe, Nordwestdeutschland; 8 uniert: Baden, Berlin (West), Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz, Rheinland, Westfalen. Als »reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf das Bekenntnis Calvins zurückgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem Zusammenschluß von Reformierten und Lutheranern beruht. Die lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Württemberg sind in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zusammengefaßt. Zur Evangelischen Kirche der Union (EKU) gehören die unierten Kirchen in Berlin (West), Rheinland und Westfalen. Die »Arnoldshainer Konferenz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen Kirche in Oldenburg. Die EKD pflegt enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung richten beide Kirchen in Lebensfragen gemeinsame Worte an die Öffentlichkeit in beiden deutschen Staaten. Die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehören dem Ökumenischen Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der römisch-katholischen Kirche besteht eine enge Zusammenarbeit. Die ökumenische Bewegung, an der die EKD starken Anteil nimmt, wächst immer mehr über das Institutionelle hinaus und wird zur Sache der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und katholischen Gemeinden haben sich ökumenische Arbeitskreise gebildet. Die Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionellen Prägung entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des Reformierten Weltbundes. 5.Die katholische Kirche. In der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) bestehen fünf Kirchenprovinzen der römisch-katholischen Kirche. Sie umfassen 22 Bistümer, davon 5 Erzbistümer: -das Erzbistum Köln mit den Bistümern Aachen, Essen, Limburg, Münster, Osnabrück, Trier; -das Erzbistum Paderborn mit den Bistümern Fulda und Hildesheim; -das Erzbistum München-Freising mit den Bistümern Augsburg, Passau und Regensburg; -das Erzbistum Bamberg mit den Bistümern Eichstätt, Speyer und Würzburg; -das Erzbistum Freiburg mit den Bistümern Mainz und Rottenburg-Stuttgart. Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin. Diese Einteilung der Diözesen stammt im wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert; einige Bistümer wurden erst im 20. Jahrhunderterrichtet. Die Erzbischöfe und Bischöfe der Bundesrepublik beraten gemeinsame Fragen in der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse, die das II. Vatikanische Konzil für die Mitwirkung der katholischen Laien in der Kirche und an den Aufgaben der Kirche gegeben hat, werden von gewählten Vertretungen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von Papst Johannes Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der ökumenischen Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke Anstöße gegeben. 6.Kleinere Religionsgemeinschaften . Zu den kleineren Religionsgemeinschaften gehören insbesondere die sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, für die ihr Charakter als »Freiwilligkeitskirche« im Gegensatz zur Volkskirche bestimmend ist. Die Mitgliedschaft gründet sich auf eigene Entscheidung, nicht auf die Kindertaufe. Zwei der größten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur Evangelisch-methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Daneben gibt es den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische Kirche entstand als Abspaltung von der römisch-katholischen Kirche in den 1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden, die Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) und die Heilsarmee besitzen durch ihre soziale Aktivität ein nicht unbeträchtliches Gewicht. Im Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspolitik, gibt es 65 jüdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren größte die in Berlin (West) mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In der Bundesrepublik leben darüber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht Mitglieder der jüdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der jüdischen Gemeinden ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. 1979 wurde in Heidelberg eine Hochschule für jüdische Studien gegründet, die inzwischen internationale Anerkennung gefunden hat. Durch die Anwesenheit der zahlreichen ausländischen Arbeiter und ihrer Angehörigen haben Religionsgemeinschaften, die früher in Deutschland kaum vertreten waren, stark an Bedeutung gewonnen. Das gilt für die griechisch-orthodoxe Kirche und besonders für den Islam. Heute leben in der Bundesrepublik mehr als 1,8 Millionen Moslems, zumeist Türken. 7.Gemeinsames Handeln . In den Jahren 1933-1945 haben viele evangelische und katholische Christen tapfer gegen die Hitler-Diktatur gekämpft. Stellvertretend seien hier Pastor Martin Niemöller und Bischof Clemens August Graf von Galen genannt. Die Zusammenarbeit in diesem Kampf hat das Verständnis füreinander gestärkt und die gemeinsame politische Verantwortung deutlich gemacht. Aufgrund dieser Erfahrungen wird heute von den Kirchen in hohem Maß öffentliche Verantwortung wahrgenommen, auch durch Denkschriften und andere Formen publizistischer Tätigkeit. Auf vielfältige Weise wenden sich die Konfessionen an die Öffentlichkeit. Besonders zu nennen sind hier die beiden Laienbewe-gungen, der Deutsche Katholikentag (seit 1848) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (neu seit 1949). Die karitative Arbeit der Kirchen leistet auf katholischer Seite der Deutsche Caritasverband, auf evangelischer das Diakonische Werk. Seit dem Wiederaufbau im Inneren haben sich beide Kirchen in der Entwicklungshilfe stark engagiert. Es entstanden große kirchliche Hilfswerke, die aus freiwilligen Spenden der Gläubigen finanziert werden. So sammelten die evangelische Aktion »Brot für die Welt« und das katholische Werk »Misereor« Milliardenbeträge für die Linderung akuter Notfälle und die Verbesserung der Lebensverhältnisse, vor allem für die Förderung langfristiger Entwicklungsmaßnahmen und die Hilfe zur Selbsthilfe. In jüngster Zeit haben sich die christlichen Kirchen - auch durch offizielle Stellungnahmen - in den Diskussionen über Frieden und Abrüstung, Ausländer- und Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Umweltschutz zu Wort 8.AntisemitismusAls größte nichtchristliche Religionsgemeinschaft in Deutschland wurden die Juden zu einem Hauptangriffsziel nazisti-scher Politik. Barbarischer Antisemitismus wurde zur gewaltsam durchgesetzten Staatsdoktrin (politischer Grundsatz) und gipfelte in der massenweisen Vertreibung und Ausrottung von Juden. Die deutsche Bevölkerung bezog dagegen im großen und ganzen keine Opposition. Ab 1935 galten für Juden in Deutschland folgende Verbote Verboten war den Juden u.a.: • Benutzung von Kraftwagen • Benutzung von Leihbüchereien • Benutzung öffentlicher Badeanstalten • Benutzung öffentlicher Fernsprecher • Benutzung von Fahrkartenautomaten • Benutzung von Parkbänken, die nicht gelb gestrichen waren • Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen (nur mit Fahrerlaubnis) • Benutzung von Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln • Ausübung von freien und vielen anderen Berufen • Beschäftigung nichtjüdischer Hausangestellter • Bestellung von Sachverständigen • Besuch von Gaststätten • Betreten bestimmter Straßen in den Städten • Betreten von Bahnhöfen, Wartesälen • Betreten von Wäldern • Bezug von Fleisch, Fisch und anderen Lebensmitteln • Einzelbeschäftigung von Arbeitern • Empfang von Gratifikationen und Ruhegehältern • Empfang von Kontrollkarten für Auslandsbriefverkehr • Führung von Künstlernamen • Halten von Brieftauben und Haustieren • Mitgliedschaft in Privatversicherungen • Tragen von Orden und Abzeichen aller Art • Verlassen der Wohngemeinde (außer mit besonderen Genehmigungen) • Verlassen der Wohnungen (nachts) • Verfügung über bewegliches Eigentum und sonstiges . Nach 1945 suchte die evangelische Kirche einen neuen Anfang. Es ging um das Ausmaß der Erneuerung der Kirche. Ein besonders brisanter Punkt der innerhalb der Kirchen geführten Auseinandersetzungen war die Frage nach der kirchlichen Mitschuld an der nationalsozialistischen Diktatur. Ein prominenter Vertreter der Bekennenden Kirche, Pastor Martin Niemöller (1892-1984), erklärte dazu im August 1945: »Unsere heutige Situation ist aber auch nicht in erster Linie die Schuld unseres Volkes und der Nazis. Wie hätten sie den Weg gehen sollen, den sie nicht kannten? Sie hatten doch einfach geglaubt, auf dem rechten Weg zu sein! - Nein, die eigentliche Schuld liegt auf der Kirche; denn sie allein wußte, daß der eingeschlagene Weg ins Verderben führte, und sie hat unser Volk nicht gewarnt.« 9.Kirche in Deutschland nach 1945 -Aufbruch wohin? Die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und die Entstehung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen in beiden deutschen Staaten beeinflußten auch diekirchliche Entwicklung. Zu drängenden Problemen, die sich zudem in der Bundesrepublik Deutschland wie der Deutschen Demokratischen Republik differenziert stellten, ergriffen Christen unterschiedliche Positionen. Drei große Komplexe zeigten sich dabei immer wieder: • die Verantwortung der Kirchen für die Entwicklungen unter der Naziherrschaft, besonders das Versagen in der Judenfrage, • die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, • die atomare Kriegsgefahr und die Aufrüstung Deutschlands . 10.Säkularisierung: werden es wirklich immer weniger? Umfragen zur Religion : Seit 1980 wurden mehrere Studien erarbeitet, die sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Religion beschäftigen. In elf europäischen Ländern und den USA wurde 1981/82 eine große Umfrage durchgeführt. Sie hatte zum Ziel, die Werte zu ermitteln, die gesellschaftliche Bedeutung besitzen. In anderen Umfragen wurde dem Zusammenhang von religiöser Überzeugung und Einstellung zu gesellschaftlichen Problemen nachgegangen. Einige beachtenswerte Ergebnisse finden sich auf den folgenden Seiten. Im Frühjahr 1987 veröffentlichte das Demoskopische Institut in Allensbach einen auf die BRD bezogenen Auswertungsbericht. Für das Gebiet der ehemaligen DDR lagen solche detaillierten und aktuellen Untersuchungen bisher öffentlich nicht vor. Als Ergebnisse wurden u. a. ermittelt: deutliche Überalterung der Gottesdienstbesucher ; Religiosität und Kirchlichkeit sind bei Frauen wie Männern im Rückgang; Frauen sind stärker religiös eingestellt und auch der Kirche näher als dies bei Männern der Fall ist; die Jüngeren sind weniger religiös als die Älteren, die Berufstätigen weniger als die Nichtberufstätigen. Kirchliches Leben Von Bedeutung für die Intensität kirchlichen Lebens ist die Größe der Stadt. Der Anteil der Besucher von Gottesdiensten, derjenigen, die beten und derjenigen, die an ein Weiterleben nach dem Tode glauben, sinkt deutlich mit zunehmender Einwohnerzahl einer Stadt. Je größer die Einwohnerzahl, um so niedriger der Anteil der religiös eingestellten bzw. kirchlich gebundenen Bevölkerung. Säkularisierung: Werden es wirklich immer weniger?
Aussagen auf der Liste: (1) Es gibt einen leibhaftigen Gott. (2) Es gibt eine geistige Macht. (3) Ich weiß nicht richtig, was ich glauben soll. (4) Ich glaube nicht, daß es einen Gott oder irgendeine geistige Macht gibt. (Quelle: Internationale 'wertestudie 1981/82) Solche Zusammenhänge lassen sich bis 1990 auch für die Entwicklung hinsichtlich Religiosität und Kirchlichkeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nachweisen. Bei aller Übereinstimmung sind besonders zwei Unterschiede wichtig: die Säkularisierung ist im Osten Deutschlands erheblich großer .Außer- dem ist hier der Protestantismus die eindeutig vorherrschende Konfession. Ende der 80er Jahre waren über 85 Prozent aller Kirchenmitglieder protestantisch, zwölf Prozent katholisch und etwa ein Prozent gehörte zu einer der etwa 30 kleineren Religionsgemeinschaften. Die Altersstruktur von Kirchennahen und Kirchenfernen
1953 ohne Saarland und West-Berlin (Quelle: Allensbacher Archiv, lfD-Umfragen 225, 1287) 11.Andere Jugendinteressen: Zunehmend wichtiger wird es, das Interesse, insbesondere bei jüngeren Menschen an Astrologie, Parapsychologie, Hellsehen u. a. wahrzunehmen. Es wird ein Zusammenhang vermutet zwischen rückläufiger traditioneller Religiosität und der Hinwendung zu diesen Praktiken. Die Ergebnisse der Shell-Studie lassen erkennen, daß für zunehmend mehr Jugendliche die Konfessionszugehörigkeit belanglos wird. Erkennbar wird eine erhebliche Distanz zur Kirche. Jeder zweite der 15- bis 24jähri-gen zeigte aber eine aktive Bereitschaft für eine »religiöse, transnaturale Dimension« seines Lebens . Auch wenn traditionelle Kirchen und konfessionelle Bindungen abnehmen, wird dennoch die Hälfte der Jugendlichen von religiösen Fragen bewegt. Sie wählen aber weder den Weg in die Kirchen, noch strömen sie in hellen Scharen zu den Jugendreligionen. Das Auflösen kirchlicher Bindungen und der Verzicht auf kirchliche Leistungen gehen einher mit abnehmender Anerkennung des überlieferten christlichen Glaubens. Das bedeutet freilich nicht, daß nachlassender Besuch des Gottesdienstes generell mit dem Rückgang christlichen Glaubens gleichgesetzt werden kann. Es sind tendenziell immer weniger, die vom christlichen Glauben Trost und Beistand in gesellschaftlichen wie individuellen Konflikten erhoffen. Immer mehr Menschen erwarten augenscheinlich vom christlichen Glauben immer weniger und schließlich gar nichts mehr. Weder für die Bewältigung der persönlichen Probleme, Konflikte und Krisen, noch bei der Lösung gesellschaftlicher Problem- und Handlungsfelder werden der betreffenden Religion Lösungen oder Trostvermittlung zugetraut. 12.Politik und Religion: geht das gut? Christliche Parteien Politische Parteien und Bürgerbewegungen unterhalten Beziehungen und Kontakte zu Kirchen und religiösen Einrichtungen. Sie sind bestrebt, dabei ihre politischen Auffassungen einzubringen. Und natürlich gehören Christen - Katholiken und Protestanten - allen zur Zeit in Deutschland bestehenden Parteien an. Manche dieser Parteien verfügen über besondere Ar-beits- bzw. Interessenkreise für die Christen unter ihren Mitgliedern. Einige Parteien berufen sich in ihrem Programm bewußt auf christliche Werte und christliche Ethik . Als solche christlichen Werte werden z. B. Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung und Solidarität genannt. Eine solche Partei ist nicht die Partei einer Kirche und nicht die Partei der Christen im engeren Sinn. Sie ist insofern eine christliche Partei, als sie erklärt, auf der Basis christlicher Werte Politik zu machen. Christliche Haltungen zur PolitikChristliche Auffassungen können sich mit sehr unterschiedlichen politischen Überzeugungen verknüpfen. Christlicher Konservatismus ist ebenso möglich wie der »religiöse Sozialismus«. Die Verbindung von Politik und Religion sehen Religionsgemeinschaften wie auch einzelne Christen unterschied lich. Manche stimmen einer Verbindung von Religion und Politik generell nicht zu. Dazu gehören jene, die es ablehnen, sich an der Politik zu beteiligen, wie z.B. Zeugen Jehovas. Andere verweigern aus Glaubensgründen den Wehrdienst und sind so konsequente religiöse Pazifisten, wie z.B. Quäker. Kirchen und Religionsgemeinschaften treffen politische Aussagen, wenn sie sich zu gesellschaftlichen Themen äußern, z. B. in Enzykliken (päpstlichen Lehrschreiben), in Hirtenbriefen (kirchlichen Rundschreiben) und in Denkschriften. So sagen viele Christen, daß ihr Glaube an Christus den Erlöser sie für die Schwachen, die Leidenden und Elenden auf unserer Welt eintreten läßt. Ihr Einsatz für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit sei Ausdruck ihres Glaubens. In den Kirchen der bisherigen DDR haben sich immer wieder Christen für diese Ziele eingesetzt. Insbesondere auf Veranstaltungen während der jährlichen Friedensdekaden im November oder auf Kirchentagen geschah dies. Den Abschluß unserer Überlegungen zu diesem wichtigen Problem, das die Grundsätze menschlichen Zusammenlebens berührt, sollen die Aussagen eines spanischen Gelehrten, Professor Ivan C. Iban, bilden: »Ich glaube erstens, daß der Staat die Auswahl der Werte, die er schützen will, ändern muß. In seinem Bemühen, die Gruppen, die Minderheiten usw. zu schützen, hat er den Schutz des Wichtigsten vergessen: den Schutz des einzelnen Menschen. Der einzelne muß geschützt werden, nicht die Gruppe. Und zweitens meine ich, daß jedes Handeln eines Staatsbürgers, daß niemand anderem schadet, ein Recht ist.« Befürwortet wird eine Haltung des Staates, »den neuen und den traditionellen Religionen denselben Rechtsstatus zu gewähren.« Список литературы: 1.Preißler H.;Bohm G.,Pleßke G.“Religionen unserer Welt“-Militzke Verlag.,Leizig 1992. 2.Glasenapp,H.v.:“Die fünf großen Religioen.-Düsseldorf:Eugen Diederichs Verlag,1952ü.ö 3. Лингвострановедческий словарь.Германия. |