Alternative und ergaenzende Finanzierungsleistungen
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2.3.2 Leasing
Ein Leasing-Geschaft (to lease = mietcn, vcrmietcn) licgt vor, wcnn cin Wu-t- l^rii'i schaftsgut einem Leasing-Nchmcr vom Leasing-Gcbcr gcgcn Entgcit zcitwcisc uberlassen wird. Da Leasing nicht zu den Bankgeschnftcn dcs ^ 1 Abs. 1 KWG zahit, unterlicgen die Lcasing-Gcsclslchatten, ubcrwicgcnd Tocliter von Krcditinsti-tuten, auch nicht dcr Bankcnautsicht. Halt cm (libcrgcordnctcs) Krcditinstitut bci einem anderen (nachgcordnctcn) Krcditinstitut mindcstciis 40 % dcr K.ipit.il.nitcilc, dann ist dieses zur Kreditinstitutsgruppc zu rcchncn und untcrlicgt u.a. den Eigcn-kapitalanforderungen fur Bankcn. Als nachgcordnctc Krcditinstitutc gcltcn aucli eruppenzugehorige Leasing-Unternehmungen (vgl. § lOa KWG).
|(<Uci Investitionen erfordcrn heute aufgrund zunchmcndcr Kapitalintcnsitat ui'id stci-gender Anschaffungsprcisc cincn standig wachsendcn Kapitalcinsatz. Angcsiclits dcr anhaltenden Vcrschlechtcrung der Sclbstfinanzicrungskraft und dcr Kapitalstruktur wachst daher die Zahl der Untcrnchmcn, dcrcn Kapitalbcdarf diirch die traditioncl-len Formen der Eigen- und Kreditfinanzierung nicht mehr gcdcckt wcrdcn kann. Die Moglichkeit zur Aufnahme langfristigen Fremdkapitals wird durch die Tatsachc begrenzt, da6 Universalbanken einen Gesamtverschuldungsrahmcn flir die Untcr-nehmung festlegen, uber den hinaus sie die Krcditvcrgabc ablchncn. Im Gcgcnsatz dazu bilden beirn Leasing objektbezogene und ertragsorientierte Aspekte sowie die beim Leasing-Nehmcr zukunftig crwartctc Entwicklung die wichtigstc Grundlage fur die Bereitstellung der Finanzicrung.
AuBerdem werden die einzelnen Vermogensgegenstandc cines Untcrnehmcns von Banken nur bis zu einer bestimmten Beleihungsobergrcnzc als Krcditsicherhcit akzeptiert. Ein entscheidender Vorteil des Leasing bestcht dcmgcgcnubcr darin, dal?i Leasing-Gesellschaften aufgrund ihrer speziellen Marktkenntnisse und
ihrer besseren Verwertungsmoglichkeiten bcreit smd, cine 100%ige Fremd-
finanzierung zu gcwahrcn. Leasing, das im Untcrschicd znm cigcn- (icier Ircnidl'i-nanzicrtcn Kaufim Anschaffungszcitpunkt keinen eigenen Kapitalcinsatz crf'or-dcrt, wird dahcr zu cincr immcr wichtigcrcn FinanzicrLingsaltcriiativc. Dicser Um-stand kann in Verbindung mit den wcitcren Vortcilcn dicscr Fin.inzierungsfurm, z.B. den Serviceleistungen des Leasing-Gcbcrs, Leasing auch fur Untcrnchmcn attraktiv erschcinen lassen, die den Kaufcines Invcstitionsobjekts durch Eigcnkapital odcr Bankkrcdite finanzicren konntcn.
Neben dor Verbcsscrung der Liquiditat crmoglicht Leasing cine Kapitalfreiset-zung und die Mobilisierung eventuell vorhandener stiller Reserven. Beim 1 sogcnannten Sale-and-Lease-Back-Verfahren wcrdcn vom zukunftigcn Lca-sing-Nchmcr Aniagcgiitcr aus scincm Vcrmogcn an cine Lensing-GcscIlschaft vcr-kauft und glcichzcitig zum AbschluB eincs Leasing-Vcrtragcs zuruckgcmictct. Durch den Verkauf werden die im Aniagevermogen in Hohe dcr Diffcrcnz zwi-schen Buchwcrt und Verkehrswert cnthaltcncn stillcn Rcscrvcn aufgelost. !.<i(l” Aus der Sicht eines potentiellen Leasing-Nehmers sprechen vor allem folgcnde "Argumente fur Leasing als Alternative und Erganzung herkommlichcr Finanzie-^ rungsformcn:
- Erhaltung der Liquiditat
- Schonung des Eigenkapitals
- umfangreiche Serviceleistungen des Lcasing-Gcbers (z.B. tcchnischcr Kundcn-dienst, Ubcrnahme der gesamtcn Bauherrcnpflichten)
- sichere Kalkulationsbasis des Leasing-Nehmers durch feste Mictratcn
- Aufbringung dcr Leasingraten aus den Ertragen des Lcasing-Objektcs
- steuerliche Abzugsfahigkeit der Leasingraten
- Moglichkeit der Kapitalfrcisetzung und Mobilisierung stiller Rcscrvcn durch das Sale-and-Lease-Back-Verfahren.
L- Die standige Ausweitung der Angebotspalette der Leasing-Gcsellschaften hat dazu gefuhrt, daB heute eine Vielzahl beweglicher und unbeweglicher Wirtschafts-giiter im Leasing-Verfahren zur Verfugung steht, d.h. leasingfahig ist. Nach der Art der Leasing-Objekte wird zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing unter-schicden. Trotz des breiten Spektrums prinzipiell Icasingfahigcr Objekte cntfallt der groBte Teil der Leasinginvestitionen im Mobilienbereich auf Fahrzeuge und Biiro-maschinen einschlieBlich EDV-Anlagen sowie Produktions- und Versorgungsanla-gen. Beim Immobilienleasing stehen Produktions- und Lagerhallen an der Spitze, gefolgt von Geschafts- und Burogebauden. Allerdings laBt sich die Frage nach der Leasingfahigkeit eines Objektes nichfunabhangig von der vom Leasing-Neh-mer gewiinschten Mietdauer und damit von der Art des Leasing-Vertrages beant-worten. .
Leasing kannJe nach Vertragsgestaltung, in Form eincs ”Operate-Leasing-Vertra- Wyt1- C ges“ oder eines ”Financial-Leasing- Vertrages“ erfolgen. Operate-Leasing-Ver- ~^'':A^ trage sind durch eine im Verhaltnis zur betriebsgewohnlichcn Nutzungsdauer des Objektes kurzfristige Mietdauer gckennzeichnct. In der Regel ist der Vertrag jederzeit kiindbar. Diese Variance bietet dem Leasing-Nehmer daher die Moglichkeit, ein voriibergehend benotigtes Wirtschaftsgut durch Leasing zu nutzen, ohne eine langfristige Investition tatigen oder cine langfristige Bindung eingchen zu
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miisscn. Allcrdings ist das Angcbut an Mictobjcktcn ini Opi.T.iti.'-l r.isnii;- A/i.-rl.ilirrii wesentlich gcringer .il.s heim Fiii.nicinl-l.i.'.isini.';. Dk- Amoi-tis.uion der l.c.isini';-Gcgenstandc crfolgt hicr im Verlaut mchrcrer Mictverhaltmssc inid sct/l d.ilicr einen besonders hohen Grad an Fungibilitat inid cincn tri.limsi.licii Si.nii.l voi-aus, der das Risiko cincr Verwaltung weitgehend .iiissi.'l'ilk'Bt. F,s Ik'gt ,nit drr H.ind, daB damit die Zahl der leasingfahigen Guter stark cingeschrankt wird. Hinzu kommt, daB nur cine gcringc Anpassungsinoglichkcit an die individiicllcii IScdiirt-nissc des Leasing-Nclimcrs bestclit, da die Objcktc dcii Aiitori.lci'iiiigi.'ii i.'iiicr Vicl-zahl potcntieller Lcasing-Nchmer entsprechcn musscn. Typischc Ucispicle sind Mietwagen, Buroraumc in-id Lagcrhallcn.
Diesc Einschrankungcn gcltcn bci Financial-Leasing- Vcrtragcn in wcit gerin-gcrem MaBc. Dabci handelt es sicli urn langfristige, wahrend der Grundmiet-zeit unkiindbare Vertrage, die dadurch charaktcnsiert sind, da(5 das Lcasing-Objekt durch die Zahlungen eines cinzigen Mietcrs amortisicrt wird. Gcgcnstand eines Financial-Leasing-Vertragcs konncn dcshalb samtlichc Mobilicn und Immobi-lien sein, die wirtschaftlich sclbstandig nutzbar und vcrwcrtbar sind. Andcrs als bcim Operate-Leasing tragt beim Financial-Leasing, in jcdcm Fall der Leasing-Nchmer das Investitionsrisiko.
Als Leasing-Nehmcr komincn Unternehmen sarntlicher Branchen, private ?.(,i?i”i;-Haushalte und die offentliche Hand in Bctracht. Die Nutzung von Leasii-ig \'cliincr konzentriert sich jcdoch in der Praxis auf den Unternehmensscktor und zwar in folgcnden Bereichcn:
- verarbeitendes Gcwerbc
- Handel
— Energiewirtschaft
— Bauwirtschaft.
Insbesondcrc scit 1983 trctcn auch privates Haushaltc als Lcasing-Nchmcr-Gruppe, insbcsondcrc durch private Auto-Leasing, in Erschcinung.
Zur Befriedigung seines Leasingbedarfes stehen dem potcntiellen Leasing-Neh- /,cin”^-C'rte mer verschiedene Leasing-Geber zur Vcrfugung. Als solchc kommcn grundsatzlich Hersteller oder spezielle Finanzierungs-Leasing-Gesellschaften in Frage.
Hersteller-Leasing dicnt als Bcstandteil dcs absatzpolitischcn Instrumentariums desjeweiligen Produzenten der Absatzfbrdcrung bcstimmtcr Erzcugnissc. Das Lca-sing-Angebot beschrankt sich deshalb auf die Produkte des bctreffcndcn Herstcllcrs (z.B. Kraftfahrzeuge, Datenverarbeitungsanlagen). Finanzierungs-Lcasing zielt da-gegen daraufab, die Nutzung eines beliebigcn Leasing-Gegcnstandcs aus der breitcn Palette leasingfahiger Wirtschaftsgiiter verschiedener Hersteller zu finanzicrcn.
Eine Leasinggeschaft kommt zustande, indem der Nehmer zunachst einen Lea- Trclwisclu' sing-Antrag an eine Leasing-Gesellschaft stellt. Diese erteilt einem Lieferanten einen Ahwickliin^ entsprechenden Kaufauftrag oder tritt in die bereits laufcnde Bestellung dcs Kunden ein. Der Leasing-Nehmer wird die Beschaffung des Leasing-Gegenstandes haufig von vornherein der Leasing-Gesellschaft uberlassen, um sich deren Marktstellung und ”Know-how“ zunutze zu machen. Nach Ubernahme dcs Objcktcs durch den Leasing-Nehmer bezahit die Leasing-Gesellschaft die Lieferantenrcchnung und bc-rechnet dem Mieter in der Folgczeit die vereinbarten Mietraten.